Die schnelle und korrekte Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten ist und bleibt in unserer Branche die wichtigste Aufgabe des Dienstleisters. Genau das ist unsere Stärke. Auch in Zukunft werden wir zu den schnellsten und verlässlichsten Anbietern am Markt gehören.
Gerätemiete...?
Mieten Sie die Geräte, wenn Sie kein zusätzliches Kapital für die meßtechnischene Ausstattung binden wollen, denn die Mietgebühren können mit der jährlichen Wärmekostenabrechnung auf die Nutzer verteilt werden!
Gerätekauf...?
Kaufkosten können nicht in einer Summe, sondern laut Mieterhöhungsgesetz, 11% der Kosten jährlich auf die Miete umgelegt werden.
Heizkostenverteiler oder Wärmezähler...?
Welche Geräte setzen Sie am besten ein? Die Auswahl der Typen ist von mehreren Kriterien abhängig.
- Haben Sie Fußbodenheizung ?
- Möchten Sie einen gewissen Wohnstandard erreichen, empfehlen wir Wärmezähler, da es hierbei nur eine Ablesestelle je Mieter gibt.
- Ist für Sie die Ausstattung eine Kostenfrage, so empfehlen wir Heizkostenverteiler ( Eichpficht )
Sollten Sie sich nicht entscheiden können, so stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Fußbodenheizung...?
Fußbodenheizung kann nur durch Wärmezähler gemessen werden. Eine Kombination aus Wärmezähler und Heizkostenverteiler ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eichpflicht...?
Eichpflichtige Geräte sind Wasser- und Wärmezähler. Die Eichfrist für Kaltwasserzähler beträgt 6 Jahre, für Warmwasser- und Wärmezähler 5 Jahre. Nach Ablauf der Eichzeit ist die Verwendung der Zähler unter Androhung von Strafe verboten.
Gerätewartung...?
Sollten Sie bereits Messeinrichtungen käuflich erworben haben und erst jetzt von der Möglichkeit der Gerätemiete erfahren haben, so ist für Sie noch nicht alles verloren.
Sie haben nachträglich die Möglichkeit einen Wartungsvertrag abzuschließen. Ein Wartungsvertrag beinhaltet folgende.
Leistungen
- Jährliche Prüfung und Austausch der Zähler im Intervall der jeweils gültigen Eichordnung, z. Zt. bei Kaltwasserzählern nach 6 Jahren, bei Warmwasserzählern und Wärmezählern nach 5 Jahren.
- Austausch des Zählers bei Ausfall aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern.
- Eich- und/oder Beglaubigungsgebühren.
- Eichpflichtige Geräte werden gegen solche ausgetauscht, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechend beglaubigt sind und ihrer Bauart und Technologie dem auszutauschenden Gerät entsprechen.
Im Liestungsumfang nicht enthalten sind
- Beseitigung von Mängeln, die durch unsachgemäßen Einbau und Einsatz der Geräte, soweit hierfür Dritte verantwortlich sind, entstanden sind.
- Beseitigung von Mängeln, die durch materialschädigende Bestandteile des Mediums oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind.
Garantiewartungsgebühren
Die Gebühren werden einmal jährlich in Rechnung gestellt und in der Wärmekostenabrechnung auf die Nutzer umgelegt.
Heizkostenverordnung
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Abrechnung über die Heizkosten und Warmwasser im Mietverhältnis und im Wohnungseigentümerverhältnis regelt.
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