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Messdienst Preis

Wir sind ein Unternehmen auf dem Gebiet der verbrauchsabhängigen Abrechnung für Wärme und Wasser. Dabei sprechen nicht nur unsere kompakten Dienstleistungspakete und das darauf abgestimmte Geräteprogramm für uns.




Unser Unternehmen

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Wir sind ein Energie-Abrechnungsunternehmen, welches für Sie Heiz-, Hausneben- und Stromkosten nach Ihren Angaben, auf die Mieter verteilt.

Unsere Leistungen beginnen mit der Montage der Heizkostenverteiler oder Wärmezähler.

Weiterhin werden durch unsere Ableser im 12-monatigen Rhythmus die Messgeräte abgelesen und anschließend die Kosten für jeden Mieter errechnet.

Sie erhalten von uns für jeden Mieter eine separate Aufstellung der Kosten und für Ihre Unterlagen eine Gesamtaufstellung. Sie können natürlich auch eine Kopie der Mieterabrechnungen erhalten.

  • Wir sind der schnellste Abrechner
  • Bei uns erhalten Sie eine persönliche Betreuung
  • Wir sind vor Ort
  • Sie bekommen Ablesebelege
  • Wir bieten erstklassige Dienstleistungen
  • Nur die beste Technik für Sie
  • Wir sind Ihr verlässlicher Partner
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  • Alle Daten der Heizkostenabrechnung werden bei Messdienst Preis zentral verarbeitet. Wir vergeben keine Arbeiten an Sub-Unternehmer. So ist immer ein direkter Ansprechpartner erreichbar.
  • Eine Abrechnung der Heizkosten inklusive Kaltwasser- und Nebenkostenabrechnung wird bei uns schnellstmöglich erstellt und versendet. Sofern erforderlich, erstellen wir eine Abrechnung auch innerhalb einer Woche!
  • Wir legen großen Wert auf eine klare und nachvollziehbare Gestaltung der Abrechnung. Wenn doch einmal eine Frage offen bleibt, stehen wir nicht nur dem Hauseigentümer oder dem Hausverwalter, sondern auch jedem einzelnen Mieter der Liegenschaft Rede und Antwort!
  • Zählerablesungen werden nur von eigenen qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt. Erfahrung und Sorgfalt sind gewährleistet. Keine fremden Sub-Unternehmen. Kein ungeschultes Personal.

Service

Die schnelle und korrekte Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten ist und bleibt in unserer Branche die wichtigste Aufgabe des Dienstleisters. Genau das ist unsere Stärke. Auch in Zukunft werden wir zu den schnellsten und verlässlichsten Anbietern am Markt gehören.


Tipps
Gerätemiete...?

Mieten Sie die Geräte, wenn Sie kein zusätzliches Kapital für die meßtechnischene Ausstattung binden wollen, denn die Mietgebühren können mit der jährlichen Wärmekostenabrechnung auf die Nutzer verteilt werden!

Gerätekauf...?

Kaufkosten können nicht in einer Summe, sondern laut Mieterhöhungsgesetz, 11% der Kosten jährlich auf die Miete umgelegt werden.

Heizkostenverteiler oder Wärmezähler...?

Welche Geräte setzen Sie am besten ein? Die Auswahl der Typen ist von mehreren Kriterien abhängig.

  • Haben Sie Fußbodenheizung ?
  • Möchten Sie einen gewissen Wohnstandard erreichen,   empfehlen wir Wärmezähler, da es hierbei nur eine   Ablesestelle je Mieter gibt.
  • Ist für Sie die Ausstattung eine Kostenfrage, so   empfehlen wir Heizkostenverteiler ( Eichpficht )

Sollten Sie sich nicht entscheiden können, so stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Fußbodenheizung...?
Fußbodenheizung kann nur durch Wärmezähler gemessen werden. Eine Kombination aus Wärmezähler und  Heizkostenverteiler ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Eichpflicht...?
Eichpflichtige Geräte sind Wasser- und Wärmezähler. Die Eichfrist für Kaltwasserzähler beträgt 6 Jahre, für Warmwasser- und Wärmezähler 5 Jahre. Nach Ablauf der Eichzeit ist die Verwendung der Zähler unter Androhung von Strafe verboten.


Gerätewartung...?
Sollten Sie bereits Messeinrichtungen käuflich erworben haben und erst jetzt von der Möglichkeit der Gerätemiete erfahren haben, so ist für Sie noch nicht alles verloren.

Sie haben nachträglich die Möglichkeit  einen Wartungsvertrag abzuschließen. Ein Wartungsvertrag beinhaltet folgende.

Leistungen

  • Jährliche Prüfung und Austausch der Zähler im    Intervall der jeweils gültigen Eichordnung, z. Zt. bei    Kaltwasserzählern nach 6 Jahren, bei    Warmwasserzählern und Wärmezählern nach 5    Jahren.
  • Austausch des Zählers bei Ausfall aufgrund von    Material- oder Herstellungsfehlern.
  • Eich- und/oder Beglaubigungsgebühren.
  • Eichpflichtige Geräte werden gegen solche    ausgetauscht, die den gesetzlichen Vorschriften    entsprechend beglaubigt sind und ihrer Bauart und    Technologie dem auszutauschenden Gerät    entsprechen.

Im Liestungsumfang nicht enthalten sind

  • Beseitigung von Mängeln, die durch unsachgemäßen    Einbau und Einsatz der Geräte, soweit hierfür Dritte    verantwortlich sind, entstanden sind.
  • Beseitigung von Mängeln, die durch    materialschädigende Bestandteile des Mediums oder    durch Fremdeinwirkung entstanden sind.

Garantiewartungsgebühren

Die Gebühren werden einmal jährlich in Rechnung gestellt und in der Wärmekostenabrechnung auf die Nutzer umgelegt.

Heizkostenverordnung

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Abrechnung über die Heizkosten und Warmwasser im Mietverhältnis und im Wohnungseigentümerverhältnis regelt.

Preisanfrage

Produkte

KAUFSERVICE / MIETSREVCIE / EICHSERVICE

Wir sind ein unabhängiges, bundesweites Abrechnungsunternehmen und liefern Wasserzähler und Wärmezähler (Wärmemengenzähler) aller namhaften deutschen Hersteller. Dies garantiert eine stets neutrale und auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung bei der Auswahl von qualitativ hochwertigen und dennoch günstigen Messgeräten. Gerne erstellen wir ihr individuelles Kauf- oder Mietangebot und senden dies heute noch per Email zu. Eine unkomplizierte Preisanfrage ist online möglich.

Wärmemengenzähler

Wärmezähler: Wärmeverbrauchserfassung

Ein Wärmezähler (Wärmemengenzähler, WMZ, Messgerät für Wärme) ist ein Messgerät zur Ermittlung der Wärmeenergie, welche Verbrauchern über einen Heizkreislauf zugeführt oder Wärmetauschern über einen Kühlkreislauf entnommen wird. Der Wärmezähler ermittelt die Wärmeenergie aus dem Volumenstrom des zirkulierenden Mediums und dessen Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf. Die gemessene Wärmeenergie wird im Allgemeinen in Gigajoule (GJ) oder Megawattstunden (MWh) angegeben, früher auch in Gigakalorien (Gcal).

Wasserzähler

Wasserzähler: Erfassung des Wasserverbrauchs

Wasserzähler sind Messgeräte, die das Volumen der durchgeflossenen Wassermenge anzeigen. Manchmal werden sie unzutreffend als Wasseruhr bezeichnet. Meist werden Wasserzähler im geschäftlichen Verkehr, z. B. zwischen Versorgungsunternehmen (Stadtwerke) und Verbraucher, eingesetzt. In diesem Fall müssen die Wasserzähler geeicht sein (Eichgesetz).

Heizkostenverteiler

Heizkostenverteiler: Präzise Verbrauchserfassung und einfache Ablesung

Ein Heizkostenverteiler (HKV) ist ein Gerät zur verbrauchsabhängigen Berechnung von Heizkosten. Er ist kein Messgerät, sondern ein Erfassungsgerät, weil er – anders als z. B. ein Wärmezähler – keine physikalische Größe misst, sondern lediglich dimensionslose Einheiten. Erst durch Verhältnisrechnung der Erfassungsergebnisse mehrerer gleichartiger Heizkostenverteiler lassen sich in der Heizkostenabrechnung die individuellen Heizkosten der einzelnen Nutzer ermitteln.

Aktuelles

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Um die Umwelt zu schonen, drucken wir die neuen Abrechnungen beidseitig. Möchten Sie die Abrechnungen nicht beidseitig, informieren Sie uns darüber.

Sie können auch die Abrechnungen als PDF-Datei auf CD erhalten.


















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